Rauchmelder

Täglich verunglücken in Deutschland durchschnittlich zwei Menschen tödlich durch ein Feuer, meistens in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit davon stirbt an einer Rauchvergiftung und zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer - und lautloser. Rauchmelder können Leben retten! Informieren Sie sich - bevor es zu spät ist.

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Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Wählen Sie den Feuerwehrnotruf 112.
Zigarettenrauch im Abstand von 1 m zum Rauchmelder und brennende Kerzen lösen bei qualitativ guten Rauchmeldern keinen Alarm aus.

Rauchmelderpflicht Bayern

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Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick

· seit 25. September 2012

· für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden

· Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017

· mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt

· geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

 

Rauchmelderpflicht Bayern im Detail

Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012, mit Wirkung zum 01. Januar 2013. Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sein.

Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mt Rauchmeldern bis zum 31.12.2017.

 

Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern?

· alle Neubauten, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden

· alle Bestandswohnungen müssen bis zum 31.Dezember 2017 nachgerüstet werden

 

Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat.

 

Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?

· Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)

· Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

 

Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?

Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt.

 

Wo Sie Rauchmelder kaufen können:

Rauchmelder können Sie erwerben im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen, Brandschutzfirmen und im Handel.

 

Worauf Sie beim Kauf achten sollten:

Verwenden Sie nur optische Rauchmelder. Rauchmelder mit radioaktiven Präparaten sind in Deutschland nicht zugelassen.

Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder - sie bleiben auch bei Stromausfall funktionsfähig.

Das VdS-Zeichen steht für Sicherheit und Qualität.